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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 721700 | ||
Datum | 15.04.2012 10:01 MSG-Nr: [ 721700 ] | 56865 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Das genannte Zuflussprinzip (11 Abs. 2 SGB II) ist in der Vergangenheit schon öfter mal auch vor dem Bundessozialgericht gelandet. Das Jobcenter handelt kaum "ohne Rücksicht auf den Rest", sondern mit Rücksicht auf Gesetz und Rechtssprechung. *Beifall* Genau das ist der Punkt. Es gilt das Zuflussprinzip, nicht das Bilanzierungsprinzip. So richtig an's rotieren kommt man - und die ARGE - dann, wenn man als "Aufstocker" unregelmäßig alle paar Monate eine Zahlung erhält, mit der die Einkommenshöhe den Bereich des "Kinderzuschlags" (KiZ) erreicht. Dann wird es richtig lustig, weil die Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten der verschiedenen Leistungen doch erheblich differieren ... und da blicken selbst Fachanwälte dann nicht mehr durch ... :D Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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