Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Zugführer = Brandschutzbeauftragter gemäß BG? | 16 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 721760 |
Datum | 15.04.2012 18:51 MSG-Nr: [ 721760 ] | 9617 x gelesen |
Infos: | 11.06.15 LFS-BaWü " Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr "
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Zugführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Alex D.Also wenn ich dann beruflich neben meinem eigentlichen Job auch Brandschtzbeauftragter machen möchte in meiner Firma brauche ich zusätzlich nur diesen Lehrgang?
Das ist nicht so einfach.
Letztlich gibt es verschiedene Institutionen, die einen Brandschutzbeauftragten fordern (könnten) und diese stellen (bzw. können stellen) an die Person auch unterschiedliche Anforderungen. Primär sind drei zu nennen:
1. Sachversicherer (Deutsche Sachversicherer stehen auf VdS-anerkannte BSB-Qualifikation - ausländische Sachversicherer ggf. auch andere Qualifikationen)
2. Unfallversicherer (Mein letzter Stand ist, daß die auch mit einem ZF der FF glücklich sind).
3. Genehmigungsbehörden (Geforderte Quali: s. jeweiliger Verwaltungsakt)
Sinnvoll wäre natürlich, wenn man mit einem BSB alle Beteiligten glücklich machen kann.
MkG
Marc
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| 15.04.2012 18:25 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 15.04.2012 18:33 |
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Ludg7er 7F., Melle |
| 15.04.2012 18:42 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 15.04.2012 18:51 |
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., Bad Hersfeld |
| 15.04.2012 18:48 |
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