Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge |
Autor | Kers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg | 722024 |
Datum | 17.04.2012 20:21 MSG-Nr: [ 722024 ] | 60440 x gelesen |
Infos: | 19.04.12 ZDF Drehscheibe Deutschland, Bericht unter dem Unterpunkt "Teures Ehrenamt" 13.04.12 Wikipedia: Aufwandsentschädigung 13.04.12 Alle sechs Ehrenämter niedergelegt: Zillmann reagiert auf Jobcenter-Geldforderung 13.04.12 Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! 13.04.12 Deutscher Feuerwehrverband e.V.: Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Schnelleinsatzgruppe
Technisches Hilfswerk
Hallo, ich möchte mich in der Diskussion um mein Hartz 4-Problem einmal
klärend äußern.
Ich beziehe Hartz4, weil ich z.Z. keinen Job habe. Viele Bewerbungen
(monatlich 3-5) werden
abgelehnt oder überhaupt nicht beantwortet, wahrscheinlich, weil ich zu
alt bin (49). (Einer Frau in .
diesem Alter traut man wohl nichts mehr zu.)
Gelegentlich darf ich ja mal arbeiten, z.B. letztes Jahr im Bereich
Grünanlagenpflege, aber nur
saisonal.
Meine Ehrenämter haben sich mit der Zeit angesammelt,ich wollte für die
Gesellschaft nützlich sein
und nicht dem allgemeinen Hartz4-Klischee entsprechen. Denn so konnte
ich den Steuerzahlern auf
andere Art etwas wiedergeben! Insgesamt hatte ich 7 Ehrenämter, 6 davon
habe ich am 1.3.12
niedergelegt, nur den Einsatzdienst habe ich behalten, weil die
Menschen, denen ein Unglück
geschieht, ja nichts für mein Problem können. Der Grund ist folgender:
für einige Ehrenämter gibt
es kleine Aufwandsentschädigungen. Die hat das Jobcenter als Auflistung
haben wollen, um eine
Anrechnung auf meinen Regelsatz zu prüfen.Im SGBII § IIa und b steht,
das es für
Aufwandsentschädigungen eine Grenze von 175 Euro pro Monat gibt, was
darüber ist, wird als
Einkommen angerechnet. In meinen amtlichen Bescheiden wird mir aber kein
Freibetrag gegeben,
es wird also alles in vollem Umfang angerechnet
Meine monatlichen Aufwandsentschädigungen beliefen sich auf:
-25,56 Euro für Sicherheitspartner der Stadt/Polizei
Dieses Geld wird angerechnet und sofort einbehalten!
Halbjährlich bekomme ich 50,00 Euro für die Ausbildung in unseren 18
Ortsteilen, wobei ich
abends für 3 Stunden unterwegs bin, meistens an Freitagen Ebenfalls
halbjährlich bekam ich 90 Euro für Jugendwartin der Jugendfeuerwehr, das
sind 15 Euro pro Monat.
Für die Arbeit im Ordnungsausschuß der Stadt erhalte ich 11.00 Euro pro
Sitzung, halbjährlich
ausgezahlt. (Habe aber erst 1 Sitzung mitgemacht, weil ich erst im
Dezember durch den Beschluß
der Stadtverordnetenversammlung bestätigt wurde.)
Wenn ich einen Kreislehrgang leite, erhalte ich für die reine
Unterrichtszeit 80.00 Euro, die werden
im Monat darauf gezahlt, die Vor-und Nachbereitung wird nicht
entschädigt. Von diesen Lehrgängen
habe ich max. 4 im Jahr.
Es würde mir also in der derzeitigen Berechnungspraxis nichts nützen,
wenn monatliche Zahlungen
kommen, das wird mir trotzdem abgezogen!
Trotz allem erreiche ich nicht die 175 Euro-Grenze,weil nie alles
zusammenfällt in der Zahlung.
Das SGB II § 11 b sagt aber auch, das Entschädigungen aus
öffentlich-rechtlichen Verordnungen
(Satzungen) komplett anrechnungsfrei sind, weil damit eine
Zweckbestimmung vorliegt! Alle meine
Entschädigungen kommen aus solchen Satzungen (Stadt, Landkreis,
Innenministerium Landtag).
Das interessiert unserem Amt scheinbar nicht.
Darum habe ich Klage eingereicht, es geht hier um sehr viel mehr als nur
Feuerwehr, es geht um
alle Ehrenamtler, wie z.B. Trainer, Übungsleiter, Betreuer, SEG,
Kat-Schutz, THW, u.s.w.
Stellen wir uns mal vor, wenn alle Hartzer mit Ehrenamt dieses Amt
hinwerfen, was läuft dann
noch? Und es sind nicht wenige, die mit Hartz4 ehrenamtlich arbeiten!
Ich habe auch Ehrenämter niedergelegt, die keine Entschädigungen
zahlen,weil ich nicht
diskriminiert werden will, als Hartzer nur auf entschädigungsfreie Ämter.
Das würde dem Artikel 1 im Grundgesetz widersprechen alle Menschen sind
gleich..." Oder?
Ich hoffe, das die ganze Sache jetzt etwas deutlicher geworden ist.
Kerstin Zillmann
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