News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Kers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg | 722065 | ||
Datum | 18.04.2012 07:47 MSG-Nr: [ 722065 ] | 57283 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Ganz einfach, dann rechnen wenn die Entschädigungen entstehen, also immer in dem Monat rechnen, wo man z.B. den Lehrgang durchgeführt hat. Und bei turnusmäßigen Auszahlungen auf die Monate rechnen, die im Zahlungszeitraum liegen ( halbjährlich durch 6 teilen), wie wird denn eigendlich mit Politiker-Entschädigungen verfahren? Die sind sogar steuerfrei soweit ich weiß. Hier fordere ich GLEICHES RECHT FÜR ALLE! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|