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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 722067 | ||
Datum | 18.04.2012 08:16 MSG-Nr: [ 722067 ] | 57200 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kerstin Z. Ganz einfach, dann rechnen wenn die Entschädigungen entstehen, also immer in dem Monat rechnen, wo man z.B. den Lehrgang durchgeführt hat.Das wäre also das gleiche, als wenn die zahlende Stelle die Entschädigung monatlich berechnet/auszahlt. Die Möglichkeit gibt es heute schon, wieso soll man da also das Recht ändern? Geschrieben von Kerstin Z. wie wird denn eigendlich mit Politiker-Entschädigungen verfahren? Die sind sogar steuerfrei soweit ich weiß.Kommunalpolitische Entschädigungen werden genauso behandelt, steuerrechtlich und bei ALGII. Bei allem darüber hinaus nennt man es tlw. zwar "Aufwandsentschädigung", faktisch sind es aber "Lohnbestandteile". Dass die steuerfrei sind, mag man kontrovers sehen, das hat aber mit deinem Problem nichts zu tun. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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