Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Verwendung von eMail-Adresse mit Feuerwehrnamen | 29 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 722103 |
Datum | 18.04.2012 14:32 MSG-Nr: [ 722103 ] | 6920 x gelesen |
Infos: | 18.04.12 Der Name der Gemeinde: Eine Übersicht zu Art und Umfang des gemeindlichen Namensschutzes (nach Landesrecht NRW)
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Eine Facebook-Seite kann sehr wohl offiziell sein, das kann man am Beispiel München sehen. Zu diesem Off-Topic sehr interessant zu lesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,827995,00.html
Sicher gibt es eine Menge Feuerwehr-Facebook-Seiten, die offiziell sind und auch solche die es wieder nicht sind. Das ist ähnlich wie bei Webseiten, da gibt es auch vermeidlich "offizielle" mit nicht offiziellen Betreibern (Förderverein, Feuerwehrverein, sonst irgendein feuerwehrbezogener Verein, ein Kamerad privat, ...). Was das alles rechtlich bedeutet oder bedeuten kann ist ein ganz anderes Thema.
Grundsätzlich betreiben die meisten aber Öffentlichkeitsarbeit für eine Feuerwehr. Die werden dann auch gerne geduldet, wenn nicht sogar offiziell gefördert.
In Jürgens Beispiel geht es jedoch darum, das etwas unerwünscht ist.
Christian Tietz
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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