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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Internetseite | 21 Beiträge | ||
Autor | Jens8 B.8, Schwielowsee / Brandenburg | 722111 | ||
Datum | 18.04.2012 16:23 MSG-Nr: [ 722111 ] | 4461 x gelesen | ||
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Hallo Ist auch bei uns angekommen, mit der Weisung vom KBM eine Dienstanweisung zu verfassen die es den Kameraden verbietet an der Einsatzstelle Fotos zu machen. Lediglich dem Einsatzleiter ist es erlaubt Fotos im rahmen der Einsatzdokumentation zu machen bzw. zu Ausbildungszwecken aber dann mit Freigabe durch den Gemeindewehrführer und strengen Maßstab. Es ist auch eine zweite Dienstanweisung mit auf den Weg gekommen mit dem Thema Pressearbeit mit der ich mitgehen kann. Sie soll halt nur nochmal sicherstellen das nicht Kamerade xy mit der Presse spricht sondern die Verwaltung bzw. der Wehrführer im Notfall der Einsatzleiter aber dann nur mit wirklichen Fakten. Jetzt die Frage: Da es ja eine Dienstanweisung auf gemeindeebene ist, ist es also generell verboten die Bilder auf der Homepage zu nutzen (laut einem Posting) Mfg Jens | ||||
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