Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Internetseite | 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722115 |
Datum | 18.04.2012 16:44 MSG-Nr: [ 722115 ] | 4443 x gelesen |
Infos: | 12.04.12 Internet marsch! Das passende Buch zur Frage
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Feuerwehrmann
Geschrieben von Jens B. Da es ja eine Dienstanweisung auf gemeindeebene ist, ist es also generell verboten die Bilder auf der Homepage zu nutzen (laut einem Posting)
Nachdem der KBX der Gemeinde diesbezüglich nicht wesungsgebunden ist kann die jeweilige Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde auf ihrer HP das tun, was ihre Gemeinde ihr erlaubt.
d.h. wenn die Gemeinde sagt "natürlich macht meine Feuerwehr öffentlichkeitsarbeit auf ihrer HP und natürlich auch mit Bilder von Einsätzen. Hierzu wird der Kommandant ermächtigt dienstlich tätig zu werden bzw. Personal hierfür zu benennen", dann geht das den KBX schlicht nichts an.
Auch hat der KBX keine Anweisung zu erlassen, die auf den einzelnen FM als Angehörigen der Gemeindefeuerwehr zielt. Weder was die Fotos betrifft noch was die Arbeit mit der PResse betrifft. Da Feuerwehr immer noch eine Aufgabe ist die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung weisungsfrei wahrgenommen wird, kann der KBX da den Gemeinden eine Empfehlung geben und auf die geltende Rechtslage hinweisen. In wieweit das dann aber die Gemeinden umsetzen (oder längst umgesetzt haben) bleibt ihnen überlassen.
Unbenommen davon bleiben natürlich die strafrehtlich relevanten Vorgänge, wenn jemand solche Informationen abseits des durch die Kommune genehmigten Umfangs verbreitet. Hierzu bedarf es dann keiner gesonderten Weisung, sondern hier greifen die allgemeinen Regelung des StGB.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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