Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Verwendung von eMail-Adresse mit Feuerwehrnamen | 29 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 722125 |
Datum | 18.04.2012 17:01 MSG-Nr: [ 722125 ] | 6699 x gelesen |
Infos: | 18.04.12 Der Name der Gemeinde: Eine Übersicht zu Art und Umfang des gemeindlichen Namensschutzes (nach Landesrecht NRW)
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Jürgen M. Wenn die Gemeinde Hintertupfingen das nicht will hat auch der Feuerwehr-Verein keine Chance.
Stimmt vermutlich. Nur würde sie das auch nur mitbekommen, wenn dieser Verein das so will. Dem AG ist das recht egal.
Zudem wird man nicht selten die Kombination "Feuerwehr Ortsteilname e.V." finden. da könnte es mitunter sogar für die Gemeinde schwierig werden zu intervenieren.
MkG
Marc
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