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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 722131 | ||
Datum | 18.04.2012 17:12 MSG-Nr: [ 722131 ] | 56449 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. AE > 2.100,-/Jahr sind IMO auch Steuerpflichtig..... AE's sind grundsätzlich als Einnahmen erstmal steuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag für die AE beträgt 2.100 EUR pro Jahr (sog. "Übungsleiterpauschale", geregelt in § 26 EStG?), was darüber liegt müsste dann von der auszahlenden Stelle direkt besteuert werden. Meines Erachtens müsste die Auszahlung dann auch über eine Lohnsteuerkarte laufen. Gruß Markus | ||||
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