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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722136 | ||
Datum | 18.04.2012 17:19 MSG-Nr: [ 722136 ] | 56088 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus R. AE's sind grundsätzlich als Einnahmen erstmal steuerpflichtig. Nein, sie sind steuerbar ;-) Sie sind nur bis zur Höhe der "Übungsleiterpauschale" steuerfrei. Nur der die pauschale übersteigende Betrag ist steuerpflichtig. Ist eben die korrekte Begriffsdefinition. Geschrieben von Markus R. Der Steuerfreibetrag für die AE beträgt 2.100 EUR pro Jahr (sog. "Übungsleiterpauschale", geregelt in § 26 EStG?), was darüber liegt müsste dann von der auszahlenden Stelle direkt besteuert werden. Warum von der auszahlenden Stelle? Solange es sich um eine AE handelt nein, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Der Steuerpflichtige hat dies im Rahmen der Antragsveranlagung im Rahmen der JAhressteuererklärtung selbst anzugeben und damit die BEsteuerung sicher zu stellen. Woher sollen denn ggf. verschiedenen Träger der AEen (Gemeinde, Landkreis, Vereine,...) wissen, was Dir alles zufließt. Geschrieben von Markus R. Meines Erachtens müsste die Auszahlung dann auch über eine Lohnsteuerkarte laufen. Nur, wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit handelt. Das sehe ich in der Regeln bei FFen nicht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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