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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUmsetzung GUV-V A1 (Ersthelfer und Verbandmaterial)5 Beiträge
AutorPhil8ipp8 D.8, Ediger-Eller / Rheinland-Pfalz722192
Datum19.04.2012 15:08      MSG-Nr: [ 722192 ]2925 x gelesen

Hallo zusammen,

gemäß § 24 (1) UVV-V A1 "Grundsätze der Prävention" hat "Der Unternehmer [..] dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen".

Vor dem Hintergrund, dass wir im kommenden Monat einen Erste Hilfe-Kurs (16h) mit unserer Jugendfeuerwehr durchführen, würde mich interessieren, (ob und) wie diese Regelung/en bei euch konkret umgesetzt ist/sind:
- Verfügt Ihr über gesondert ausgebildete (und fortgebildete(!)) Ersthelfer nach § 26 UVV-V A1?
- Welche Sachmittel haltet ihr wo vor? (Verbandkasten/-schrank? Zusatzausstattung?)
- Wie dokumentiert Ihr durchgeführte Erste Hilfe-Maßnahmen?

Schon mal Danke und Gruß

Philipp


Alles nur meine ganz private Meinung.

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 19.04.2012 15:08 Phil7ipp7 D.7, Ediger-Eller
 19.04.2012 15:41 Matt7hia7s O7., Waldems
 19.04.2012 15:49 Mari7nus7 R.7, Hartpenning
 19.04.2012 15:51 Mari7nus7 R.7, Hartpenning
 19.04.2012 17:57 Udo 7B., Aichhalden

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