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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Kers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg | 722331 | ||
Datum | 20.04.2012 20:48 MSG-Nr: [ 722331 ] | 55641 x gelesen | ||
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zu ersetzbar. also so schnell findet man keinen, der sich für dieses Fachgebiet begeistert,eher einen für Truppmann/Truppführer eine sachliche Beschwerde wird dort nicht beachtet, landet in der Ablage "Rund" Diese Beschwerde lag dem Amt vor, wurde als unbegründet weggefegt. Na klar doch, die Politik hält sich "ganz sicher" aus der FW raus, wie oft ändern sich eigendlich Vorschriften und Erlasse/ Verordnungen? Ich kann dir sagen, die Politik verläßt sich darauf, das es ja genug Leute gibt, die das schon machen, und wenn dann mal der Bereitschaftsdienst von Ämtern aus Kostengründen gestrichen wird, ist das Okay? Wir stehen dann am Wochenende an der Einsatzstelle und wissen nicht wer diese übernimmt, damit wir abrücken können.Die Politik steckt schon in den Ausrückeordnungen drin ( aber ich politisiere, naja, wenn du meinst...) | ||||
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