News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Retten von Schülern bei Übungen | 20 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 722972 | ||
Datum | 26.04.2012 13:12 MSG-Nr: [ 722972 ] | 5148 x gelesen | ||
Ich habe mich im Studium mit Sicherheit an Schulen beschäftigt. Grundsätzlich sehe ich keine Probleme eine solche Übung durchzuführen. Natürlich unter besonderer Achtung der Sicherheit der Schüler. Aber das wurde ja auch schon beschrieben. Ob das allerdings rechtskonform ist, kann nicht 100%ig sagen. Es wäre sinnvoll bei der BG o.ä. nachzufragen (und das schriftlich bestätigen zu lassen). Bei einem solchen Vorhaben ist zu empfehlen die Übung vorher bekannt zu machen (angemeldete Evakuierungsübung). Denn es soll ja nicht das intuitive Verhalten im Alarmfall probiert werden, sondern in besonderem Maße der Einsatz der Feuerwehr. So sind die Schüler bereits auf das Kommende vorbereitet. Von der Verwendung von Nebelmaschinen ist abzuraten. Da ist die Fachliteratur relativ eindeutig. Grund: Es gab schon Panikverhalten bei solchen Übungen auch wenn diese angemeldet waren. Gerade bei jüngeren Schülern ist das Risiko sehr hoch. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|