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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenpflicht bei PKW-Bränden | 19 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 723531 | ||
Datum | 03.05.2012 19:25 MSG-Nr: [ 723531 ] | 4584 x gelesen | ||
Hallo Mario, ich wenn ich nur das Bayerische Feuerwehrgesetz kennen (dort steht das auch drin) so liegt das oft im Ermessen der Gemeinde ob sie abrechnet oder nicht. Derzeit ist es wohl eher noch üblich, dass bei klassichen Feuerwehreinsätzen der Geldbeutel beim Betroffenen stecken bleiben kann. Rein rechtlich darf das aber die Gemeinde (in Bayern übrigens auch bei einigen anderen Sachen wie beispielsweise BMA, speziellen Löschmittel, etc.). Wenn sich Eure Abrechnungsstelle dafür entscheidet ist das ihr gutes Recht. Ich würde übrigens vermuten, dass davon der PKW Besitzer auch nicht viel mitbekommt (außer durch gestiegene Beiträge), weil das die Versicherung zahlen müsste. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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