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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenpflicht bei PKW-Bränden | 19 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 723533 | ||
Datum | 03.05.2012 19:33 MSG-Nr: [ 723533 ] | 4134 x gelesen | ||
Hallo Mario Wird verrechnet und der Halter vom PKW kann dann die Rechnung bei der Versicherung einreichen, allerdings kenne ich jemanden, der jemanden kennt( bayerische Feuerwehr) und der deswegen vor Gericht gezogen ist und bis zur Klärung vor Gericht nicht mehr verrechnet werden darf, Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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