Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kostenpflicht bei PKW-Bränden | 19 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723544 |
Datum | 03.05.2012 22:38 MSG-Nr: [ 723544 ] | 3746 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Geschrieben von Lars T.Psst, dann sollte man das NBrandSchG (pdf, 159kb) bei Euch nicht so an die große Glocke hängen...
Pssst. Dann sollte man auch wissen, was man da an Rechtsvorschriften zitiert ;-)
Geschrieben von Lars T.§26 Kosten
Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistung zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auch Ersatz der Aufwendungen nach allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachungvon Gefahr oder Schäden und gegen Verursacherin Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt.
Hervorherbung durch mich. Betrieb eines Kraftfahrzeuges führt gerne mal zu einer angenommenen Gefährdungshaftung...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 03.05.2012 19:18 |
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Mari7o R7., Regis-Breitingen |
| 03.05.2012 19:25 |
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Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu) |
| 03.05.2012 19:25 |
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., Dortmund | |