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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | eigener 1. Hilfe Ausbilder? | 22 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 723607 | ||
Datum | 04.05.2012 13:00 MSG-Nr: [ 723607 ] | 5883 x gelesen | ||
Geschrieben von Tim S. Inwiefern darf ich Bescheinigungen dazu ausstellen (für Arbeitgeber?) Die Frage ist immer für wen willst du Bescheinigungen ausstellen und für was sollen diese dann benutzt werden. Für die Zielgruppe Ersthelfer in Betrieben dürfte das für dich interessant sein: BGG / GUV-G 948 Für den Bereich von Fahrerlaubnissen empfehle ich §68 FeV und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. MkG Marc | ||||
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