News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723629 | ||
Datum | 04.05.2012 14:59 MSG-Nr: [ 723629 ] | 9081 x gelesen | ||
Geschrieben von Rico K. Dass nur gewählte Personen Führungskräfte werden können und damit zum Einsatzleiter werden. Was die EL kraft eindeutiger Regelung im Gesetz betrifft - ja. Geschrieben von Rico K. Das heißt aber im Umkehrschluss ja nicht, dass nur der 1. Kommandant den Einsatz leiten darf, wenn er da ist. Es heißt aber dass er die Verantwortung dafür trägt. Nein. Das heißt, wenn er vor Ort ist, dann ist er automatisch Einsatzleiter. Und wenn er nicht da ist, dann sein (Verhinderungs)Stellvertreter. Wenn der auch nicht da ist, dann jemand anderes. Und diesen regelt man sinnvollerweise in einer DA. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|