Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 723631 |
Datum | 04.05.2012 15:14 MSG-Nr: [ 723631 ] | 8927 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Gruppenführer (THW)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
Geschrieben von Christian F.In Ba-Wü Kommandant = Chef vom Ganzen. Das was woanders Stadtbrandmeister,.... heißt. Die Leiter der einzelnen Abteilungen von (Teil)Orten sind Abteilungskommandanten. Diese sind nicht mit dem Feuerwehrkomamndanten nach dem FwG identisch. (Abt.Kdt- = Zugführer mit Räum- und Streupflicht, aber nicht Chef von allem).
Tja....wenn das nur alle in Ba-Wü und seiner Landeshauptstadt wüßten....wüßten wollen...
Geschrieben von Christian F.Das galt bisher auch für Abt.Kdt. und deren Stv. galt, wurde m.W. jetzt dort aber auf die Ebene festgelegt, die dort an Ausstattung/ Fahrzeuge vorhanden ist. Sprich bei der TSF-Abteilung reicht auch GrFü, denn wenns was größeres ist kommt der Feuerwehrkommandant (= Chef vom Ganzen) oder Stv. dazu und hat dann automatisch die Einsatzleitung inne.
Kann es sein das das früher (<30 Jahre) schonmal so war ? Also das der GF für den Abteilungskommandant ausreichte, auch bei "Zug-Wehren".
Gruß Andi
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