Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge |
Autor | Pasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen | 723657 |
Datum | 04.05.2012 17:14 MSG-Nr: [ 723657 ] | 9006 x gelesen |
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Ortsbrandmeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ortsbrandmeister
Geschrieben von Carsten K.Wer sich an die FwDv 100 haelt, macht in meinen Augen alles richtig. Wenn der OrtsBM/Kommandant wegen Kraeftemangel im AT oder als MA taetig ist, muss auch jemand anders den Einsatz leiten duerfen.
Falsch, der OrtsBM wird sobald er an der Einsatzstelle eintrifft automatisch zum Einsatzleiter.
Geschrieben von Carsten K.
Bei uns wird es grundsaetzlich so gehandhabt, dass bei B1/H1 der GF des ersten Fahrzeuges die EL inne hat.
Solange kein OrtsBM oder stlv. OrtBM an der Einsatzstelle ist, auch soweit vollkommen in Ordnung. Übrigens ist das auch bei B4/H4 so in Ordnung. Trifft der stlv. OrtsBM ein, wird er Einsatzleiter, kommt dann der OrtsBM wird der Einsatzleiter. Daran lässt sich auch nichts ändern. Spätestens wenn etwas passiert, wird er es merken.
Geschrieben von Carsten K.Bei uns funktioniert das sehr gut, denn so bekommen besonders die jungen GF auch mal den Hut auf und sammeln so Erfahrung im Fuehren.
Die bekommt der "junge GF" auch, wenn der OrtsBM Einsatzleiter ist. Der Einsatzleiter, also in dem Fall der OrtsBM ist einfach der Verantwortliche und kann sich in der Zeit um Presse, Polizei etc.. kümmern und teilt den Einsatz in Abschnitte auf. Bei 08/15 Einsätze rückt der OrtsBM entweder nicht mit aus oder er gibt dem GF den Auftrag: Schadenslage bekämpfen und kümmert sich trotzdem um seine Aufgaben als Einsatzleiter. Spricht Presse, Polizei, Nachforderungen, Besprechung mit dem GF. Aber er bleibt Einsatzleiter und ist defentiv nicht unter Atemschutz beim Mülleimer ausmachen. Das darf er nicht.
Geschrieben von Carsten K.Ausserdem ist der OrtsBM gut beraten, wenn er sich so auf Dauer erfahrene und vor allem motivierte Fuehrungskraefte heranbildet. Schliesslich
siehe oben - das kann er auch so. Einsatzleiter = Verantwortlicher, aber das heißt nicht das er seine Aufgaben nicht deligieren darf, er muss nur weiterhin nach Stab-Linien-System an der Spitze stehen.
Geschrieben von Carsten K.Kompetenzgerangel an der Einsatzstelle darf es nicht geben, darum halten wir uns an die eingefuehrten Feuerwehrdienstvorschriften und die Feuerwehrverordnung Niedersachsen.
Gerade deswegen ist es ja geregelt, das der OrtsBM grundsätzlich Einsatzleiter ist. Der Gemeindebrandmeister und Kreisbrandmeister können in Niedersachsen Einsätze übernehmen, müssen dieses aber nicht. Jedoch der OrtsBM ist an einer Einsatzstelle an seinem Ort, grundsätzlich Einsatzleiter und wenn man das ganze ordentlich umsetzt gibt es kein "Kompetenzgerangel" sondern eine ordentliche Struktur und trotzdem können Gruppenführer/Zugführer mit weniger Erfahrung (weil auch der 44jährige kann noch einen GF Lehrgang besuchen) ganz normal an die Arbeit herangeführt werden und das gelernte umsetzen und haben jederzeit den OrtsBM als Einsatzleiter im Rücken und können in Lagebesprechungen mit Ihm sprechen.
Gruß Pascal
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
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