Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 723732 |
Datum | 05.05.2012 12:53 MSG-Nr: [ 723732 ] | 8526 x gelesen |
Oberbrandmeister /-in
Einsatzleiter
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Moin Jann,
der dem OBM steht die Einsatzleitung zu, das ja. Jedoch kann er sie nicht durch bloßes erscheinen an der Einsatz stelle übernehmen bzw. übernommen haben. Hier der Ausschnitt aus der DV100:
3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen
dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwen-
digkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende
Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur
beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden.
Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und be-
kanntgegeben werden, zum Beispiel:
"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... "
sowie
"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ."
Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Füh-
rungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten
Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.
Hier wird sogar klar empfohlen, die EL erst bei Notwendigkeit zu übernehmen. Auf welchen Abschnitt in NBrandSchG beziehst du dich denn? Ich habe beim Überfliegen nicht gefunden, wo dieses in der Schärfe so steht.
Die Nordhorner haben BvD und auch ZvD, frag die doch mal wie die das handhaben. das System ist auf deren Homepage auch sehr gut beschrieben.
Gruß vom und ins Rheiderland
Lutz
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