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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | eigener 1. Hilfe Ausbilder? | 22 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 723997 | ||
Datum | 07.05.2012 21:12 MSG-Nr: [ 723997 ] | 4904 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein). Danke für die Links. Mir ging es bei der Rückfrage nur um den Teil der EH-Ausbilderqualifikation; ich hatte dich so verstanden, dass FF-Kreisausbilder mit RD-Ausbildung keinen EH-Ausbilderschein benötigen. Das ist aber nicht der Fall, sie müssen allerdings nicht Angehöriger eine HiOrg sein. Aber das ist für keinen EH-Ausbilder nach FeV oder BG/DGUV erforderlich. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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