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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Rettungsdienst im Fadenkreuz der Politik? | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 724023 | ||
Datum | 08.05.2012 08:38 MSG-Nr: [ 724023 ] | 3778 x gelesen | ||
Moin! Für die Mitgliedschaft in rechtlicher Hinsicht kommt es nicht darauf an, wer da im Mitgliederverzeichnis drin steht, sondern welche natürliche oder juristische Person da eine Erklärung abgegeben und sich verpflichtet hat. Da eine Feuerwehr in NRW (und m.W.n. auch in keinem anderen Bundesland) keine eigenständige "rechtliche" Person ist, sondern Teil der Gemeinde, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass nicht die Feuerwehr XY sondern die Gemeinde XY für ihre Feuerwehr Mitglied ist. Diese lässt die Interessen durch die Vertreter der Feuerwehr vertreten. Alternativ wurde in dem Verzeichnis etwas verkürzt notiert: (Stadtfeuerwehrverband) Feuerwehr XY (e.V.). Gruß Sven | ||||
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