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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Maibaumtransport!!! | 13 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 724322 | ||
Datum | 11.05.2012 00:10 MSG-Nr: [ 724322 ] | 6150 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Thomas K. Und die stafrechtlichen ?? Die treffen den für den Transport Verantwortlichen. und ggf. die Durchführenden (den Fahrer) und den Halter des Zugfahrzeugs. Je nach örtlicher Zuständigkeitslage auch die Polizeibeamten, falls die eben doch nicht zur Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen befugt waren... Da der OP sich aber nicht zu näheren Details des Transpotes geäußert hat, bleibt alles weitere Kaffeesatzleserei. Wenn der Transportwagen z.B. von Tieren gezogen wurde, dürfte die Sache nicht all zu kritisch gewesen sein. Im Raum stehen ja ggf. Dinge wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung (sowie diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten). Möglicherweise wäre es also auch besser, hier keine Details zu nennen. Gruß, Henning | ||||
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