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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Maibaumtransport!!! | 13 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 724339 | ||
Datum | 11.05.2012 07:52 MSG-Nr: [ 724339 ] | 5767 x gelesen | ||
Guten Morgen, Geschrieben von ---Henning K.--- und ggf. die Durchführenden (den Fahrer) und den Halter des Zugfahrzeugs. richtig. Geschrieben von ---Martin E.--- NUR: wir haben ihn diesmal aus ca. 35 km Entfernung geholt, und davon waren ca. 32 km nur Bundesstraße. Das ist hier eigentlich unerheblich: Ob ich den Baum mit einem Wagen quer durchs ganze Land transportiere oder nur auf die andere Straßenseite bringe, die Verantwortlichkeiten bleiben dieselben. Geschrieben von ---Martin E.--- Hätte es die Feuerwehr auch erwischt? Was meinst Du? Wenn die Feuerwehr Halter des Fahrzeuges ist, ist sie u.U. mit im Boot. Oder geht es Dir um den Versicherungsschutz der Beteiligten Kameradinnen und Kameraden? Meines Erachtens ist so eine Aktion Brauchtumspflege und hat nichts mit dem regulärem Feuerwehrdienst zu tun. Insofern wäre die Bayerische Landesunfallversicherung als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erstmal raus (Flyrer UVV). Hoffe das hilft Dir weiter! Euch allen ein ruhiges Wochenende, Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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