Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 724572 |
Datum | 14.05.2012 10:34 MSG-Nr: [ 724572 ] | 14863 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Feuerwehrmann
Geschrieben von Jürgen M.Oft kann man solche Themen auch recht dezent auf dem kleinen Dienstweg unter vier Augen klären und den Ermittlungsbehörden damit einen wichtigen Hinweis zukommen lassen.
Man darf (und muß) das in quasi allen genannten Fällen sogar auf dem "großen Dienstweg" tun.
Das sind alles Informationen, die dienstlich! weitergegeben werden können und müssen.
d.h. zunächst Info an den Vorgesetzten, damit der das ganze einordnet und die allgemeine Info an die Polizei wieder gibt. Das sollte schon korrdinrt erfolgen und ist sowas wie eine "Lagemeldung". In sofern erwarte ich auch, dass diese Meldung an den Vorgesetzten selbständig gemacht wird, wenn einem FM etwas auffällt. Und man wird ggf. der Polizei für eine Befragung zur Verfügung stehen und dort ganz normal als Zeuge aussagen.
Geschrieben von Jürgen M.Mit interessiert es jetzt aber wo da nun für uns Feuerwehrangehörigen die rechtliche Grenze liegt ab der es für uns persönlich kritisch wird.
Für uns gelten i.d.R. bei unserer Tätigkeit die besonderen Regelungen betreffend der Schweigepflicht des Arztes (und seines Hilfspersonals) nicht. Unsere "Schweigepflicht" ist nur die Verschwiegendheitspflichts gegenüber außenstehenden Dritten.
Die Grauzone ist dort, wo wir auch "medizinisch" tätig werden. Wo also der Fw-RettSan oder der Fw-RettAss im Rahmen seiner Tätigkeit an medizinische Informationen gelangt, die einerseits der Schweigepflicht unterliegen, andererseits ermittlungsseitig relevant sind.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht | |