Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 724573 |
Datum | 14.05.2012 10:34 MSG-Nr: [ 724573 ] | 15013 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Feuerwehrmann
Feuerwehr
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Ich sehe das wie Matthias, die meisten der genannten Fälle haben nichts mit einer Schweigepflicht für FM zu tun. Unter eindeutige Schweigepflicht fällt für mich eher die Messiewohnung, der abgebrochene Handschellenschlüssel beim etwas anderen Schäferstündchen oder diverse Auffindesituationen verstorbener Personen.
Ein Grenzfall der mir spontan einfällt und bei dem es wesentlich schwieriger sein dürfte wäre z.B., wenn die FW (so wie ja kürzlich in Schleswig-Holstein geschehen) "Hot Spots" oder ähnliches findet und von oben (Politik, Landratsamt, Bürgermeisteramt usw.) einen Maulkorb verhängt bekommt oder das berühmte "für Anwohner besteht keine Gefahr", wenn ein Messtrupp zu einem völlig anderen Ergebnis kommt..
Hier ist es m.E. der beste Weg mit Vorgesetzten/Einsatzleitung zu sprechen. Schon alleine weil man als eingesetzter FM (SB) von der "Front" aus eine Lage oft gar nicht umfassend überblicken kann.
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht |
| 14.05.2012 10:01 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 14.05.2012 10:14 |
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Matt7hia7s O7., Waldems |
| 14.05.2012 10:34 |
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Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz | |