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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724575 | ||
Datum | 14.05.2012 10:40 MSG-Nr: [ 724575 ] | 14439 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Christian F. Die Grauzone ist dort, wo wir auch "medizinisch" tätig werden. Wo also der Fw-RettSan oder der Fw-RettAss im Rahmen seiner Tätigkeit an medizinische Informationen gelangt, die einerseits der Schweigepflicht unterliegen, andererseits ermittlungsseitig relevant sind. Jetzt sind wir an einem interessanten Punkt. da möchte ich jetzt mal ins Detail gehen: Ich als "normaler" FW-Angehöriger bemerke beim Unfallfahrer die Alkoholfahne Der neben mir arbeitende RettungsAss fällt dies auch auf. Wenn ich das mit den Rechtslagen richtig kapiert habe: - darf ich der Polizei einen entsprechenden Hinweis geben und - der RettAss muss den Mund halten MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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