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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724585 | ||
Datum | 14.05.2012 11:02 MSG-Nr: [ 724585 ] | 14543 x gelesen | ||
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hallo, ich bezieh mich in diesem Thread ausdrücklich nicht auf die, in meinen Augen eindeutige Schweigepflicht, nach "Aussen" - damit mein ich auch den Stammtisch. Meine Fragestellung bezieht sich auf die Informationsweitergabe an die Polizei. Da gibt es doch sicherlich einen grossen Unterschied zum Stammtisch ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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