Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 724595 |
Datum | 14.05.2012 11:48 MSG-Nr: [ 724595 ] | 14496 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Geschrieben von Jürgen M.
Meine Fragestellung bezieht sich auf die Informationsweitergabe an die Polizei.
Ich hab da vor Urzeiten insbesondere während meines AGT-Lehrganges mal beigepult bekommen, daß selbst an die Polizei keine Informationen gegeben werden. Frag mich jedoch bitte nicht nach einer Rechtsgrundlage. Wenn dann Informationsweitergabe nur an den GeFü/Einsatzleiter.
Etwas anders sieht es für mich aus, wenn der Einsatzleiter gleich mit der Polizei im Schlepp ankommt und fragt was man drinnen gesehen hat. Auch schon gehabt. Erste Frage der Polizei: "was habt ihr drinnen gesegen?", spontane Antwort meinerseits: "Rauch, sonst nix!" :-)
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht | |