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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 724632 | ||
Datum | 14.05.2012 17:00 MSG-Nr: [ 724632 ] | 14308 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christian F. Die Grauzone ist dort, wo wir auch "medizinisch" tätig werden. Wo also der Fw-RettSan oder der Fw-RettAss im Rahmen seiner Tätigkeit an medizinische Informationen gelangt, die einerseits der Schweigepflicht unterliegen, andererseits ermittlungsseitig relevant sind. Das Thema ist auch spannend bei ILS. FWler andere Schweigepflicht als RDler? Noch spannender FWler Beamter RDler Angestellter? Unterschiede? Fragen über Fragen. Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | ||||
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