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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 724639 | ||
Datum | 14.05.2012 18:03 MSG-Nr: [ 724639 ] | 14134 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jakob T. Schweigen kann Beihilfe sein! Es geht ja auch nicht um´s Verschweigen.... Geschrieben von Jakob T. Man sollte sich nicht unbedingt auf eine nicht existente Schweigepflicht gegenüber den Polizei- bzw. Ermittlungsbehörden berufen. sondern den "Melde- und Dienstweg" einzuhalten und der geht nun mal zunächst über den Einheitsführer respektive GF/ZF/EL. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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