Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 724752 |
Datum | 16.05.2012 07:51 MSG-Nr: [ 724752 ] | 13209 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Polizei
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Geschrieben von Jürgen M.=> Gerfahr verhüten indem die zuständige Stelle ( = Polizei) informiert wird und diese dann unverzüglich handeln kann
Das kann ich als Arzt ganz einfach durchführen: Zwangsmassnahmen im Sinne einer "Nicht-Zurechungsfähigkeit" und nicht, um eine Straftat zu verhindern. Somit ist es kein Problem, die Pol hinzuzuziehen und gleichzeitig die Rechtssicherheit zu wahren. Ich verhindere ja damit einen möglichen Selbstschaden des Patienten. Gleiches empfehle ich zu tun, wenn "Dein Pyromane mit dem Benzinkanister auf Fahrrad" stürzt und eine mediz. Behandlung benötigt:
Pyromanie als psych. Erkrankung werten - Zwangseinweisen mit Pol (je nach Bundesland) und die endgültige Bewertung (ob Fehldiagnose z.B.) anderen überlassen. So sind in Deutschland schon diverse Patienten kurze Zeit in der Klapse gelandet (auch mit meinem Zutun).
Ausserdem: Wenn man den Einweiser verklagt, kommen auch die ganzen Umstände ans Licht!
Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht | |