Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 724797 |
Datum | 16.05.2012 14:57 MSG-Nr: [ 724797 ] | 13217 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Geschrieben von Martin D.Der Bürgermeister kann mir also untersagen, vor Gericht auszusagen?
Nein. Der Bürgermeister wird Dir kann Dir die Genehmigung vor Gericht auszusagen verweigern.
Er muß es nicht ausdrücklich verbieten, sondern im Gegenteil sogar ausdrücklich genehmigen.
Das findet sich sogar in der Strafprozeßordnung (§54 Abs. 1 StPO) wieder. Ferner müßten die einschlägigen Vorschriften aus den Landesbeamtengesetzen und artverwandten Vorschriften da rein spielen.
Geschrieben von Martin D.Was sollen das für Interessen sein?
Beispiel: Kraftfahrer verursacht auf Einsatzfahrt einen tödlichen Verkehrsunfall. Bis auf Name, Geburtsdatum, Anschrift und Dienststelle darf er keine Aussagen zum Unfallhergang machen, da sich daraus ggf. ein Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde als Dienstherren i.S.d. Amtshaftung ergibt.
Das sollte man in den entsprechenden Anweisungen für Kraftfahrer als Dienststelle auch noch mal ausdrücklich niederschreiben und die Kraftfahrer regelmäßig darüber belehren.
Bei allen anderen Dingen die ein FM im Einsatz so anstellen kann ist hoffentlich ein Vorgesetzter dabei, der ggf. darauf hinweist, dass vor der Freigabe durch den Bürgermeister oder das Rechtsamt keine Aussagen durch den FM getätigt werden.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht | |