Rubrik | Ausbildung |
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Thema | AbStuSi - G41 erforderlich? | 10 Beiträge |
Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 725691 |
Datum | 26.05.2012 09:09 MSG-Nr: [ 725691 ] | 4933 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Feuerwehrdienstvorschrift
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Geschrieben von Markus E.Bei anders lautenden Aussagen würd ich gern um eine belegbare Quelle bitten, auch aus anderen Bundesländern. Speziell wer und wo die G41 gefordert wird tät mich als schriftliche Quelle interessieren. Man muss ja auch mal übern Tellerrand hinauskucken. Ich musste auch schon in der Vergangenheit feststellen das die Begriffe Absturzsicherung und Höhenrettung bei dem einen oder anderen (nicht hier im Forum) bisserl vermischt werden.
Für den Bereich RLP bei der LFKS festgeschrieben. Die der Lehrgang "Absturzsicherung" heißt hier THAb "Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen" und fordern G26.3 oder G41. Es geht hierbei auch nur um die Tauglichkeit und nicht um die Einhaltung sonstiger Vorgaben gemäß FwDV 7.
Link zum Lehrgang
Link zur LFKS
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