Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | RettAssG | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 725733 |
Datum | 26.05.2012 19:57 MSG-Nr: [ 725733 ] | 11011 x gelesen |
Infos: | 27.05.12 Quelle
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Klaus S.War er das jemals ? hmhhhh
Eher nicht. Zumindest gab es doch einige, die vom Transportsanitäter, zum Rettungssanitäter und dann zum Rettungsassistenten geadelt wurden ohne jemals noch irgendeinen Strich gelernt oder eine Prüfung abgelegt zu haben.
Nur Frage ich mich wirklich, ob es einen Unterschied macht (so wie es der Entwurf behauptet) wie lange man bereits RA ist. Machen denn die 5 Jahre so einen großen Unterschied? Das in der RA-Ausbildung vermittelte Wissen ist bei allen gleich, bis auf die normalen Änderungen in der Notfallmedizin. Diese wurden jedoch bei älteren RAs in den jährlichen Fortbildungen vermittelt. Welchen messbaren Unterschied macht die "Erfahrung" der älteren RAs bei den neuen Inhalten der Notfallsanitäterausbildung, die den jüngeren RAs nur über 3 oder 6 Monate Weiterbildung vermittelt werden kann?
Was ist mit RAs, die zusätzlich weitere medizinische Qualifikationen wie Krankenpflege o0der Krankenpflege mit Intensiv/Anaesthesie-Weiterqualifikation besitzen?
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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