Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | RettAssG | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 725743 |
Datum | 26.05.2012 21:00 MSG-Nr: [ 725743 ] | 10921 x gelesen |
Infos: | 27.05.12 Quelle
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Sebastian R.Durch die Änderung der Berufsbezeichnung muss diese es erst einmal in 16 Rettungsdienstgesetze schaffen.
Im Kommentar des Gesetzesentwurfs steht, dass es den Altlasten-RAs unbenommen bleibt mit ihrer bisherigen Ausbildung weiterhin mit den selben Kompetenzen wie bisher zu arbeiten. Das heisst? " Klassen-RTWs: einer mit und einer ohne Notfallsanitäter? RA ab jetzt nur noch Fahrer des RTW?
Ich kann also auch ohne Weiterbildung die Prüfung zum Notfallsanitäter machen, wenn das innerhalb von 5 Jahren nach Einführung des neuen Gesetzes geschieht. Also, was fehlt mir denn genau an Inhalten? Nur die invasiven Techniken?
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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