Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | RettAssG | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 725838 |
Datum | 28.05.2012 11:42 MSG-Nr: [ 725838 ] | 10866 x gelesen |
Infos: | 27.05.12 Quelle
|
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Christian F.Nein. Entsprechend anspruchsvoll, dass wirklich nur der besteht, der das Wissen und die Fähigkeiten auch uneingeschränkt hat. Egal wie er sie erlangt hat. Ob durch Selbststudium, Fortbildung, Berufserfahrung,...
Das ist doch jetzt schon so. Die RA-Prüfung bestehe ich auch nur wenn ich das Wissen und die Fähigkeiten die abgeprüft werden besitze.
Nur wie werden denn die invasiven Massnahmen im Selbststudium vermittelt? Was soll denn invasiv zusätzlich erlernt werden? Thorax-Drainage? Koniotomie? I.V.-Zugang, Intubation, I.O.-Zugang lernt der RA bereits jetzt während der Ausbildung. Und wir alle wissen, dass eine invasive Massnahme am Phantom anders läuft als am echten, atmenden Patienten.
Geschrieben von Christian F.Aber eben die selbe Prüfung für alle. Egal wie lange dabei.
Die selbe Prüfung für alle gab es bisher bei der RA-Prüfung auch schon. Egal ob verkürzter Lehrgang für RS oder verkürzt für Krankenpflegepersonal. Das Staatsexamen war bisher schon immer für alle gleich.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|