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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Rettungsdienst Bedarfsplanung - rechtliche Aspekte | 3 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 726669 | ||
Datum | 05.06.2012 09:59 MSG-Nr: [ 726669 ] | 1291 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas M. a) zu einem Schaden kommt (Person verstirbt da RD zu spät) Es könnte zu strafrechtlichen Konsequenzen für die entsprechenden politischen und juristischen Verantwortlichen kommen. Geschrieben von Andreas M. b) es zu keinem Schaden kommt Die Aufsichtsbehörde kann eingeschaltet werden, sie wird ein Interesse an der Einhaltung der Bedarfspläne haben. Im Bereich der Feuerwehr habe ich mal mit der Ortswehrführung einer Wehr eine Stellungnahme geschrieben und diese an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Die haben nicht lange gefackelt und eine Überarbeitung sowie eine Stellungnahme gefordert. Letztlich ist es aber schwer eine Behörde zur Umsetzung der eigenen Entscheidungen zu zwingen. | ||||
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