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Rettungsdienst
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr und Rettungsdienst Bedarfsplanung - rechtliche Aspekte3 Beiträge
AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen726669
Datum05.06.2012 09:59      MSG-Nr: [ 726669 ]1291 x gelesen

Geschrieben von Andreas M.a) zu einem Schaden kommt (Person verstirbt da RD zu spät)
Es könnte zu strafrechtlichen Konsequenzen für die entsprechenden politischen und juristischen Verantwortlichen kommen.

Geschrieben von Andreas M.b) es zu keinem Schaden kommt
Die Aufsichtsbehörde kann eingeschaltet werden, sie wird ein Interesse an der Einhaltung der Bedarfspläne haben.
Im Bereich der Feuerwehr habe ich mal mit der Ortswehrführung einer Wehr eine Stellungnahme geschrieben und diese an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Die haben nicht lange gefackelt und eine Überarbeitung sowie eine Stellungnahme gefordert.
Letztlich ist es aber schwer eine Behörde zur Umsetzung der eigenen Entscheidungen zu zwingen.

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 05.06.2012 09:39 Andr7eas7 M.7, Germing
 05.06.2012 09:59 Max 7M., Hannover
 05.06.2012 10:22 Sven7 T.7, Hamburg

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