Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 727179 |
Datum | 08.06.2012 19:16 MSG-Nr: [ 727179 ] | 3749 x gelesen |
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Persönliche Schutzausrüstung
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Christoph R.
6. (DA)
Wenn ja, wie sähen solche Strafen aus?
Aufkündigung von Zuschüssen? Ordnungswidrigkeitsverfahren?
von mehr oder weniger freundlichen Zwiegesprächen, über darf nicht mehr Fernsehen, bekommt keinen Lolly, bis hin zu dienstrechtlichen Konsequenzen, vgl. Disziplinarrecht... (das führt hier aber zu weit)
Geschrieben von Christoph R.Geschrieben von Ulrich C.
5. Regeln der Technik (DIN, GUV-I, Einsatzempfehlungen DFV, vfdb und anderer "Vereine" soweit keine konträren Fachmeinungen vorhanden)
gab es mal konträre Fachmeinungen bzgl eines Themas?
wie wurde da entschieden/ ausgebildet/ verfahren?
Klar, vgl.
- VDE 0132 und Innenangriff (gegenteilige Meinung zur VDE auf Basis meiner Darstellung von der AGBF NRW)
- Zubehör an PSA (vgl. RL des Ref 8 und veröffentlichte andere Fachmeinungen und gelebte Einsatzpraxis bzw. konkurrierende Vorschriften)
-
Geschrieben von Christoph R.gilt dann der Faktor "Glück" und/oder "Wo kein Kläger, da kein Richter"?
vgl. die Diskussionen hier zur FwDV 7 und dem Staatsanwalt/Richter...
Geschrieben von Christoph R.Darf ich fragen, wie ihr das in DüDo (rechtlich) geregelt habt?
(also eure "Gliederung" als Behörde und Anwender von SERn, GBen,...)
s.o.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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