Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 727182 |
Datum | 08.06.2012 20:05 MSG-Nr: [ 727182 ] | 3566 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Servus Sven,
Geschrieben von Sven T.Ansonsten sind sie nicht zwingend, allerdings erleichtert es einem später den Nachweis, dass man etwas richtig gemacht hat, wenn man sich auf DIN o.ä. berufen kann.
wenn nichts passiert, dann kann das schon so gehen. Sollte aber irgendwie ein Unglück passieren und der Staatsanwalt kann dir nachweisen, dass du eine Norm nicht beachtet hast, dann hast du die "A...lochkarte" gezogen. So wurde es mir einmal auf der SFS-R und zweimal während eines Meisterkurses von verschiedenen Dozenten so gelehrt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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