Geschrieben von Thomas K.Gilt diese Anordnung des § 38 StVO gegenüber den Schienenfahrzeugen überhaupt. denn diese haben ja nach § 19 StVO Vorrang.
Naja. An Bahnübergängen mit Andreaskreuz. An der normalen Kreuzung ist das für die Straßenbahn nicht vorhanden. Was es aber (zumindest hier in MD) vielfach gibt, ist - sofern nicht ohnehin eine Ampelregelung vorhanden ist - ein "Vorfahrt achten" mit Straßenbahnsymbol. Das heißt: Auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße ist, hat die Straßenbahn Vorrang. Im Falle der Einsatzfahrt bedeutet das für mich, dass ich mich da genau wie an jeder anderen Kreuzung vergewissern muss, ob frei ist.
Und natürlich gilt das mit dem "freie Bahn schaffen" für die Straßenbahnen auch. Nur gibt es da eben gewisse technische Grenzen. Genauer gesagt im Anhalteweg. Der ist halt einfach länger. Außerdem ist eine Vollbremsung nicht so sonderlich toll, v.a. weil keine Gurte vorhanden sind und oft viele Leute stehen. Das muss man eben als Einsatzfahrer bedenken.
Und "freie Bahn schaffen" heißt ja auch, mal fix rechts ran fahren. Ist jetzt bei der Straßenbahn irgendwie schwierig. ;-)
So wie ich es bisher erlebt habe, fahren die Einsatzfahrzeuge tagsüber ziemlich dauerhaft mit SoSi durch die Stadt, so dass schon relativ früh klar ist, dass jetzt so einer kommt. Üblicherweise bleiben die Straßenbahnen dann auch mal etwas früher stehen und warten ab. Alternativ muss eben das Fahrzeug mal warten. Würde ich zumindest. Weil die Straßenbahn gewinnt...
Das Ganze funktioniert hier aber recht gut, SoSi-Fahrzeuge nutzen hier oft Straßenbahnspuren, weil die auch im Feierbendverkehr frei sind. Auch da wartet eine Bahn schon mal ne halbe Minute länger, damit das Einsatzfahrzeug durchkommt.
In diesem Fall ein klassischer Abbieger-Unfall. Das dürfte meiner Einschätzung nach die häufigste Unfallursache mit Straßenbahnen sein. Siehe auch an einigen Stellen hinter diesem Link.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |