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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | CSA - Artikel Brandschutz | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 727522 | ||
Datum | 11.06.2012 21:48 MSG-Nr: [ 727522 ] | 5746 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Vielleicht hat ja auch jemand nen Link zu dem Anzug. Zumindest bei Dräger jetzt gefunden - CPS 5900 Jetzt wieder mal eine Auslegungsfrage: laut dem hersteller erfüllt der Einmal-CSA die EN 943 - 2:2002 als Typ 1a ET, wäre somit für mich erstmal grundsätzlich ohne Einschränkung als CSA nutzbar. In der GUV-I 8671 ist allerdings wiederum nur die Rede vom Absperren bzw. Erkunden. Oder liegt hier ein Verständnis- / Übersetzungsfehler vor? Beim CPS 5900 wird von einem "single use" CSA gesprochen, in der GUV-I von "limited use". Grundsätzlich wäre das für mich ein Unterschied, ob das aber so gemeint / gewollt ist!? Hat da jemand eine Idee? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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