Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Kreative Erziehung löst Feueralarm aus | 28 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 727856 |
Datum | 14.06.2012 08:41 MSG-Nr: [ 727856 ] | 6968 x gelesen |
Du hast da mehr Ahnung als ich, aber zielt der "Vorsatz" wirklich darauf ab, dass die Feuerwehr kommt?
Ein Brandstifter, der etwas anzündet, will doch etwas brennen sehen, Schaden anrichten,.... - nicht dass die Feuerwehr kommt? Und das ist doch auch Vorsatz?
Hier wurde die Nebelmaschine vorsätzlich - also nicht aus Versehen und unabsichtlich - in Betrieb genommen, um den Treppenraum zu verrauchen. Somit wurde das Gefahrenereignis "Verrauchter Treppenraum", das zu der Alarmierung der Feuerwehr geführt hat, vorsätzlich (absichtlich) ausgelöst.
Wobei es ja eigentlich egal ist und sich die Juristen den Kopf zerbrechen sollen: egal ob "vorsätzlich" oder "grob fahrlässig" nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 "dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat" dürfte mindestens zu prüfen sein, ob der Einsatz in Rechnung gestellt wird.
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