Rubrik | Brandschutzerziehung |
zurück
|
Thema | Kreative Erziehung löst Feueralarm aus | 28 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 727857 |
Datum | 14.06.2012 08:46 MSG-Nr: [ 727857 ] | 6923 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Thomas B.Du hast da mehr Ahnung als ich, aber zielt der "Vorsatz" wirklich darauf ab, dass die Feuerwehr kommt?
Vorsatz im Sinne des zivilrechtlichen Schadenersatz bedingt, dass man wusste und wollte, dass ein Schaden eintritt.
Geschrieben von Thomas B.Ein Brandstifter, der etwas anzündet, will doch etwas brennen sehen, Schaden anrichten,.... - nicht dass die Feuerwehr kommt? Und das ist doch auch Vorsatz?
Er will, dass es brennt, wo es nicht brennen draf, und damit einen Schaden anrichten. Die Frau wollte Brandschutzerziehung machen, und keinen Schaden anrichten.
Geschrieben von Thomas B.Hier wurde die Nebelmaschine vorsätzlich - also nicht aus Versehen und unabsichtlich - in Betrieb genommen, um den Treppenraum zu verrauchen.
Nochmal: Der Vorsatz bezieht sich nicht auf die bestimmte Handlung, sondern auf das Wissen und Wollen um die Folgen selbiger. Man muss vor der Handlung also schon den Entschluss gefasst haben, damit einen Schaden auslösen zu wollen.
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|