Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Kreative Erziehung löst Feueralarm aus | 28 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 727865 |
Datum | 14.06.2012 12:32 MSG-Nr: [ 727865 ] | 6778 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Thomas B.Die Vernebelung des Treppenraums fand vorsätzlich statt, es lag kein Schadenfeuer vor, somit war kein Einsatz der Fw nötig, also Schadenersatz für die Gemeinde.
Abs. (3) beschäftigt sich ja eigentlich eher mit Einsätzen, die nicht der Brandbekämpfung zuzuordnen sind, nachdem zu einem Wohnungsbrand alarmiert wurde, trifft er aber nicht zu.
Ohne jetzt die Rechtslage zu kennen, würde ich von einem Fehlarm ausgehen, der in gutem Glauben ausgelöst wurde. Haben wir manchmal in der Grillsaison oder in der Heizsaison. Es gibt eine Rauchentwicklung, die nocht von einem Schadensfeuer kommt, jemand alarmiert die Feuerwehr (da er nicht sehen kann, was den Rauch verursacht) und wir kommen umsonst (und kostenlos).
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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