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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Transport von Druckgasflaschen / ADR | 11 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Delbrück / NRW | 728475 | ||
Datum | 20.06.2012 21:30 MSG-Nr: [ 728475 ] | 2897 x gelesen | ||
Schön, ist Udo mir zuvor gekommen... Ergänzend möchte ich dennoch hinzufügen, dass Absender und Auftraggeber nicht unbedingt übereinstimmen müssen. Der Absender / Versender ist tatsächlich derjenige, der die Ware zum Transport bereitstellt. Hier z. B. die zentrale Atemschutzwerkstatt des Kreises. Auftraggeber ist jedoch immer derjenige, der den Transport in Auftrag gibt. Dies kann u. U. durchaus eine übergeordnete Ebene (z. B. Bezirksregierung) sein. In der Abfallentsorgung (in der ich jahrelang gefahren bin) bedeutet dies: Versender = Abfallerzeuger Auftraggeber = Entsorgungsunternehmen, das 1. nicht selber transportiert und 2. den Abfall nicht in eigenen Anlagen entsorgt. In diesem Fall taucht der Auftraggeber auch nicht im Entsorgungsnachweis auf, hier sind nur Erzeuger, Transporteur und entsorgende Stelle aufgeführt. | ||||
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