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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTransport von Druckgasflaschen / ADR11 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Delbrück / NRW728486
Datum20.06.2012 22:07      MSG-Nr: [ 728486 ]2877 x gelesen

Hallo Namensvetter,

Der Verlader hat keinen Vorgesetzten, der ihm die Verantwortung abnehmen kann. Der Verlader ist grundsätzlich die mit der Verladung der Ware betraute Person.
Diese hat vor der Verladung zu prüfen, ob
- das Fahrzeug für den Transport geeignet ist (ADR- Ausstattung, Ladefläche,...)
- das Fahrpersonal den Anforderungen entspricht (korrekte Fahrerlaubnis, ADR- Schein)
- die zur Sicherung der Ladung notwendigen Mittel zur Verfügung stehen

Nach der Verladung hat der Verlader ebenso zu prüfen, ob die Ladung ordnungsgemäß gesichert wurde.
Ein Verstoss gegen einen dieser Punkte zieht den Verlader automatisch mit in die Verantwortung und somit in die Haftung.

Der Vorgesetzte des Verladers übernimmt hier lediglich die Schulungs- und Aufsichtspflicht gegenüber dem Verlader. Ein Verstoß dagegen kann aber auch für diesen ernsthafte Folgen haben.
Dies ist übrigens nicht aus dem ADR, sondern allgemeines Transportrecht.

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