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Thema | KBX als EL (Bayern), war: Firefighter von Monster angegriffen! | 45 Beiträge |
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 728639 |
Datum | 21.06.2012 22:16 MSG-Nr: [ 728639 ] | 14659 x gelesen |
Kommandant
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Zugführer
Verbandführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo Anton,
Geschrieben von Anton K.dann hat der stv. Kommandant die gleichen Rechte wie der 1. Kommandant. Ansonsten ist ja alles klar.
Der Meinung bin ich nicht. Nur weil in § 16 AVBayFwG steht, dass wenn die beiden nicht vor Ort sind, der Einheitsführer vor Ort (gemäß FwDV100) Einsatzleiter ist, schließe ich nicht automatisch, dass er es ist, wenn er da ist.
Denn er wird im Gegensatz zum 1. Kdt nicht in Art. 18 BayFwG erwähnt. Dort spricht man nur vom 1.Kdt
Geschrieben von Art. 18 Abs 2 Satz 1, BayFwG (2) 1Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte.
Achtung! Ich rede jetzt nicht von der Qualifikation der 2. Kdt. als ZF, VF, GF, etc. sondern nur vom gewählten Amt.
Viele Grüße,
Albert
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Geändert von Albert K. [21.06.12 22:18] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 17.06.2012 07:16 |
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Anto7n K7., Mühlhausen Firefighter von Monster angegriffen! |
| 17.06.2012 14:38 |
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., Thierstein und Magdeburg | |